München, 24. Juli 2013
Die Kartengesellschaften Master Card und VISA haben die „Kann-Bedingung“ geändert! Logos der Kreditkarten-Anbieter sind jetzt ein „Muss“ und auf der eigenen Bezahlseite darzustellen.
Ab sofort gilt, dass die Kreditkartenanbieterlogos in angemessener Weise eingebunden werden müssen („Muss-Bedingung“). Dabei ist darauf zu achten, dass diese gegenüber anderen Zahlungsmitteln in der Art der Darstellung nicht benachteiligt werden. Weiter ist zu beachten, dass die Anbieterlogos in einer Form eingesetzt werden, die die Kartengesellschaften nicht als Anbieter des Produktes oder der Dienstleistungen klassifizieren. Bei Nichterfüllung dieser Anforderung kann es im schlimmsten Fall zu einem Auszahlungsstopp führen!